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Digitalcheck

EU-Interoperabilität für ein digital vernetztes Europa

Vernetzte Verwaltungen für Europa

Interoperabilität wird als großer Kreis dargestellt, der einen kleineren Kreis mit digitaltauglichen Regelungen umschließt. Dies zeigt, dass digitaltaugliche Regelungen ein Teil der Interoperabilität sind.
Interoperabilität wird als großer Kreis dargestellt, der einen kleineren Kreis mit digitaltauglichen Regelungen umschließt. Dies zeigt, dass digitaltaugliche Regelungen ein Teil der Interoperabilität sind.

Hintergrund

Das Ziel der Verordnung für ein interoperables Europa

Das Ziel der Verordnung für ein interoperables Europa (EU 2024/903) (öffnet in neuem Fenster) ist es, digitale öffentliche Dienste zu verbessern. Die Dienste einzelner Mitgliedstaaten sollen miteinander kompatibel sein. Dafür braucht es gemeinsame Standards, um Daten zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen. Um digitale Potenziale und Hindernisse zu berücksichtigen, müssen öffentliche Stellen die Interoperabilität neuer Dienste berücksichtigen.

Welche positiven Effekte sollen dadurch erreicht werden?

Regelungen, die Interoperabilität berücksichtigen, erleichtern den Datenaustausch und die Wiederverwendung von Lösungen, indem sie bürokratische Hürden abbauen. Dies spart Kosten und Zeit für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen. Bis 2030 soll eine verbesserte Interoperabilität öffentliche Verwaltungen enger vernetzen und transeuropäische digitale Dienste fördern.

Quellen:

So stehen Interoperabilität und Digitaltauglichkeit zueinander

Zusammenhang zwischen Digitaltauglichkeit und EU-Interoperabilität. Zwei sich überschneidende Kreise. In der Schnittmenge sind EU-weite digitale Verwaltungsdienste

Es gibt eine große Schnittmenge zwischen der EU-Interoperabilität und Digitaltauglichkeit. Daher sind die Aspekte der Interoperabilität in die Prinzipien für digitaltaugliche Gesetzgebung integriert worden.

Da sich die Interoperabilitäts-Verordnung auf digitale Verwaltungsdienste bezieht, hat jedes Vorhaben mit Interoperabilitätsbezug auch Digitalbezug. Umgekehrt gilt das nicht zwingend.

Mit Hilfe der Vorprüfung können Sie feststellen, ob Ihre Regelung die Anforderungen an Interoperabilität erfüllt.

Hier gelangen Sie zur Vorprüfung.

Das soll mit Interoperabilitäts-Bewertungen erreicht werden

Die Interoperabilitäts-Bewertung (öffnet in neuem Fenster) ist wie auch die Digitalcheck-Dokumentation ein formeller, letzter Schritt, in dem Sie einige Fragen zu Inhalten der Regelung beantworten.

Wichtig ist, dass Sie die Interoperabilität von Anfang an mitdenken. So schaffen Sie die rechtliche Grundlage für Behörden, um europaweit Daten auszutauschen und funktionierende, grenzüberschreitende Verwaltungsleistungen anzubieten.

Dabei helfen Ihnen die 5 Prinzipien für digitaltaugliche, interoperable Regelungen. Auch Prozessvisualisierungen sind hilfreich, z.B. um grenzüberschreitende Datenflüsse zu identifizieren. Die Vorgehensweise ist also ganz ähnlich zur bekannten Arbeit an digitaltauglichen Regelungen.

Die Interoperabilitäts-Bewertung ist schließlich ein Online-Formular auf interoperable Europe-Portal (öffnet in neuem Fenster) in dem Sie darzulegen, wie sich Ihre Regelung auf die EU-weite Interoperabilität auswirkt: Der wesentliche Inhalt besteht aus fünf Fragen. Die Bewertung fragt nach sogenannten „verbindlichen Anforderungen“ und prüft deren Einfluss auf die vier Ebenen der Interoperabilität.

Wie sind die Inhalte der Interoperabilitäts-Bewertung?
  1. Allgemeine Angaben
    • Angaben zur einreichenden Stelle
    • Betreffende Initiative, Projekt oder Maßnahme
  2. Anforderungen
    • Bewertete verbindliche Anforderungen
    • Festgestellte Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Interoperabilität
  3. Ergebnisse
    • Lösungen für ein interoperables Europa, die genutzt werden sollen
    • andere einschlägige Interoperabilitätslösungen, einschließlich Maschine-Maschine-Schnittstellen (Sofern zutreffend)
    • Verbleibende Hindernisse für die grenzüberschreitende Interoperabilität

Verbindliche Anforderungen: In diesen Fällen ist eine Interoperabilitätsbewertung verpflichtend

Eine Interoperabilitäts-Bewertung muss für Regelungen durchgeführt werden, wenn:

  • eine (neue) verbindliche Anforderung definiert wird,
  • ein oder mehrere transeuropäische digitale öffentliche Dienste betroffen sind, das heißt
    • eine digitale Umsetzung vorgesehen oder davon betroffen ist
    • ein Austausch von Daten und Informationen zwischen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten vorgesehen ist
    • die Anforderung von einer öffentlichen Stelle oder einer Einrichtung der Union festgelegt werden.
Was ist eine verbindliche Anforderung?

Eine verbindliche Anforderung ist eine verpflichtende Regel. Das kann z.B. eine Definition, ein Standard, eine Richtlinie, ein Verbot oder eine Beschränkung sein. Eine exakte Definition finden Sie in der Verordnung in der Präambel, Erwägungsgrund 18 (öffnet in neuem Fenster).

Falls sich eine Berichtspflicht an die Europäische Kommission ergibt, dann unterstützt Sie das Digitalcheck-Team dabei, die Interoperabilitätsbewertung durchzuführen, sie zu dokumentieren und den Bericht einzureichen.

Weitere Quellen:

Ein Entscheidungsdiagramm zur Bestimmung der Verpflichtung zur Interoperabilitätsbewertung. Es beginnt mit der Frage, ob es sich um eine verbindliche Anforderung handelt. Je nach Antwort folgen verschiedene Entscheidungsstufen: Offenheit für Änderungen, Verpflichtung, digitale öffentliche Dienstleistungen, betroffene Akteure und Notwendigkeit des Austauschs in Netzwerken oder Informationssystemen. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, führt der Prozess zur verpflichtenden Interoperabilitätsbewertung. Andernfalls ist sie nicht verpflichtend.

Die vier Ebenen der Interoperabilität

Der Europäische Interoperabilitäts-Rahmen (EIF) (öffnet in neuem Fenster) definiert vier Ebenen der Interoperabilität, die bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden müssen:

  • Rechtliche Interoperabilität: Gesetze sollten die Grundlage für grenzüberschreitenden Datenaustausch schaffen. Regelungen sollten sich dabei nicht gegenseitig widersprechen, sondern gegenseitige Anerkennung sicherstellen und dafür sorgen, dass rechtliche Rahmenbedingungen jeweils zusammen passen.
  • Organisatorische Interoperabilität: Gesetze sollten die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsstellen fördern, indem sie gemeinsame Geschäftsprozesse und Modelle festlegen. Dies beinhaltet die Koordination von Aufgaben und die Klärung der Rollen.
  • Semantische Interoperabilität: Gesetze sollten die Verwendung gemeinsamer Vokabulare und Datenformate vorschreiben, um sicherzustellen, dass die Bedeutung der ausgetauschten Daten von allen Systemen die gleiche ist.
  • Technische Interoperabilität: Technische Standards, Schnittstellen und Komponenten sollten aufeinander abgestimmt sein, damit Datenaustausch zwischen Diensten in Europa ermöglichen.
Die Grafik veranschaulicht die vier Ebenen der Interoperabilität mit Symbolen und kurzen Erklärungen. Die rechtliche Interoperabilität (dunkelblau, Waage-Icon) definiert die gesetzlichen Grundlagen für den Datenaustausch. Die organisatorische Interoperabilität (hellblau, vernetzte Personen) beschreibt die organisatorischen Prozesse. Die semantische Interoperabilität (graublau, Sprechblasen) stellt sicher, dass Daten und Begriffe einheitlich verstanden werden. Die technische Interoperabilität (hellgrau, Zahnräder) umfasst die technischen Systeme und Standards, die für den Datenaustausch erforderlich sind.

Ressourcen und Links zu Interoperabilität

Hier finden Sie alle relevanten Links und Ressourcen zu den Anforderungen der EU an Interoperabilität, die für Ihre Regelung relevant sind.

Allgemein

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu der EU-Verordnung.

Interoperabilitätsbewertungen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Interoperabilitätsbewertungen.